Deponien
Sanierung der ehemaligen Hausmülldeponie „In der Leibeck“,
Renaturierung des Leibecker Baches
Auftraggeber: Stadt Heiligenhaus |
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Projektstandort: süd-westlich von Heiligenhaus |
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Projektlaufzeit: März 2004 bis voraussichtlich August 2008 |
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Bauvolumen: ca. 2.250.000,- € |
Kurze Beschreibung des Projektes:
Im Tal des Leibecker Baches im Süden von Heiligenhaus wurde 1968 der Bach verrohrt, um im Tal eine Deponie zu errichten. Diese wurde bis Ende der 70er Jahre betrieben.
Die Gewässerverrohrung unter der ca. 5 ha großen Deponie ist heute zum Teil zerstört, so dass eine Ableitung des anfallenden Bachwassers nicht mehr geordnet erfolgen kann.
Zur Sanierung der Deponie gehört neben der Oberflächenabdichtung und Deponiegasfassung eine schadlose Ableitung der anfallenden Wassermengen im Leibecker Bach. Dies soll durch einen Teilabtrag der Deponie (ca. 100.000 m³) erfolgen, so dass der Bach als offenes Gewässer an der südlichen Deponieflanke vorbei fließen kann.
Nach der Deponiegutumlagerung wird das Abdichtungssystem, bestehend aus Trag- und Ausgleichsschicht, Kunststoffdichtungsbahn, Dränagematte und Rekultivierungsschicht aufgebracht. Die Ableitung des Oberflächenwassers von der Deponiefläche erfolgt über ein Regenrückhaltebecken. Die Entgasung ist über Gasbrunnen und horizontale Gasdränagen vorgesehen, über die das Deponiegas zu einer Behandlungsanlage transportiert und dort gereinigt wird.
Der Bach wird auf einer Länge von ca. 1.000 m naturnah ausgebaut.
Die Ausschreibung umfasst folgende Bereiche:
- Oberflächenabdichtungssystem
- Entgasungssystem: 8 Brunnen, horizontale Drainage, Entgasungsanlage (Rohgasmenge 200 m³/l)
- Regenrückhaltebecken
- Gewässerausbau (Graben, Sohlrampe , Fußgängerbrücke, Durchlässe)
Luftbildaufnahme der Deponie "In der Leibeck" in Heiligenhaus: nach
der Umlagerung, Stand Januar 2007
Die Aufgaben des Geotechnischen Büros:
- Planung der Sanierungsmaßnahme
- Erstellung des Sanierungsplanes gem. BBodSchV Anhang 3
- Erstellung der Entwurfsplanung für die wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren
- Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans nach Baustellenverordnung und BGR 128
- Ausführungsplanung
- Erstellung der Verdingungsunterlagen
- Mitwirken bei der Vergabe
- Bauoberleitung
- örtliche Bauüberwachung
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
- Fachbauleitung
- Dokumentation
Ihre Ansprechpartner:
Dipl.-Ing. Tim Mandelartz |